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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
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(1) |
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von apic erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese
gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. |
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(2) |
Alle Vereinbarungen, die zwischen apic und dem Käufer zwecks
Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niederzulegen. |
§ 2 Angebote und Preise
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(1) |
Soweit nicht anders angegeben, hält sich apic an die in den
Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum
gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der
Auftragsbestätigung von apic genannten Preise zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. |
§ 3 Lieferung und Verzug
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(1) |
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der
Schriftform. |
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(2) |
Die Lieferung und der Versand erfolgen mangels anderer
Vereinbarungen auf Gefahr und Kosten des Bestellers ab
Firmensitz apic in Köln. |
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(3) |
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Lager von apic verlassen hat.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. |
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(4) |
Kommt der Vertragspartner mit seinen Mitwirkungspflichten
oder seinen fälligen Gegenleistungen in Verzug, so ist apic
berechtigt, die weitere Ausführung seiner Leistungen
einzustellen, bis die dem Vertragspartner obliegenden
Leistungen erbracht werden. |
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(5) |
Im Falle des Verzugs des Vertragspartners ist apic ebenfalls
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung unter
Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem
Fall ist vom Vertragspartner ein pauschaler Schadensersatz
in Höhe von 30 % des Auftragsvolumens zu zahlen, sofern apic
nicht ein höherer Schaden entstanden ist. Dem
Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren
Schadens vorbehalten. |
§ 4 Rücktritt
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(1) |
Tritt der Vertragspartner unberechtigt von einem erteilten
Auftrag zurück, kann apic, unbeschadet der Möglichkeit,
einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30%
der Vertragssumme als pauschalen Schadensersatz für die
durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und
für entgangenen Gewinn geltend machen. Dem Besteller bleibt
der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. |
§ 5 Gewährleistung
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(1) |
Der Besteller muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des
Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch
bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind apic unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen. |
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(2) |
Versandware ist unverzüglich nach Erhalt auf
Transportschäden zu überprüfen. Ist die Transportverpackung
äußerlich sichtbar beschädigt, so ist dies sofort bei
Anlieferung auf dem Lieferschein zu vermerken. |
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(3) |
Bei berechtigten Mängeln wird nach Wahl von apic entweder
Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet. Bei
Fortbestehen der Mängel ist apic zu zwei weiteren
Nachbesserungsversuchen berechtigt. Die Nachbesserung findet
in den Geschäftsräumen von apic statt, Transportkosten gehen
zu Lasten des Kunden. |
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(4) |
Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr und beginnt mit
dem Lieferdatum. |
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(5) |
Gewährleistungsansprüche gegen apic stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. |
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(6) |
Natürlicher Verschleiß und Abnutzung sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen. |
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(7) |
Soweit der Vertragspartner ohne vorherige Genehmigung durch
apic Veränderungen oder eigenmächtige Reparaturversuche
durch Öffnen der gelieferten Geräte vornimmt, erlischt der
Gewährleistungsanspruch. |
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(8) |
Bei einer vom Kunden gewünschten
(kostenlosen)Testinstallation von Software übernimmt apic
keine Gewährleistung für die installierte Software. Eine
Haftung wird bei Testinstallationen nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit übernommen, im übrigen ist eine Haftung
ausgeschlossen. |
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(9) |
Eine Haftung durch apic für Schäden ist ausgeschlossen,
welche dadurch entstehen, dass der Kunde Software entgegen
den Anweisungen aus der mitgelieferten Dokumentation
einsetzt oder bedient. |
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(10) |
Eine Haftung durch apic ist ausgeschlossen, wenn es der
Kunde unterlässt, vor jedem Programmstart der von apic
gelieferten Software einen Simulationslauf zur Kontrolle der
Funktion und der Einstellungen durchzuführen. |
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(11) |
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet apic
ebenfalls nur in den Fällen des Vorsatzes und grober
Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. |
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(12) |
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Schäden aus der Verletzung von Körper und Gesundheit. |
§ 6 Zahlungsbedingungen
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(1) |
Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer,
Transportkosten, Verpackungskosten, Warenversicherungen etc. |
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(2) |
Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als
Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer
vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei
Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und
Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu
zahlen. |
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(3) |
Verzugszinsen berechnen wir mit 5% p.a. über dem
Basiszinssatz. |
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(4) |
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von apic
nicht anerkannter Gegenansprüche – es sein denn, diese
wurden gerichtlich festgestellt – ist nicht statthaft,
ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. |
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(5) |
Soweit nicht gesondert anderes vereinbart ist, werden
Zahlungen wie folgt fällig: 1/3 der Brutto-Vertragsumme mit
Erhalt der Auftragsbestätigung, der Restbetrag innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungsdatum. Skonto wird nur gewährt, wenn
dies ausdrücklich vereinbart wurde. |
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(6) |
Werden apic nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche
die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen bzw. die
Vermutung der Zahlungsunfähigkeit des Käufers nahe legen, so
ist apic berechtigt, Vorkasse oder entsprechende
Sicherheiten zu verlangen, im Weigerungsfalle vom Vertrag
zurückzutreten und gegebenenfalls Ersatzansprüche geltend zu
machen. |
§ 7
Eigentumsvorbehalt
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(1) |
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis
zur Zahlung vor. |
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(2) |
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung
berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. |
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(3) |
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die
Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als
Rücktritt vom Vertrag. |
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(4) |
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
bei Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von apic
hinweisen und apic unverzüglich benachrichtigen, damit apic
ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. |
§ 8 Schulungen
apic führt
auf Wunsch des Kunden Schulungen durch, um die jeweiligen
Mitarbeiter mit der Verwendung der gelieferten Software vertraut zu
machen. Die Anmeldung zu einer Schulung ist verbindlich. Abmeldungen
nach verbindlicher Anmeldung werden bis 4 Wochen vor Schulungsbeginn
mit Euro 150,00 pro Teilnehmer berechnet, bei Absage bis 7 Tage vor
Schulungsbeginn mit der halben Gebühr und bei späteren Absagen oder
Nichterscheinen mit der vollen Gebühr berechnet. Muss eine Schulung
von Seiten apic aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, so
beschränkt sich der Erstattungsanspruch des Kunden auf bereits
gezahlte Gebühren.
§ 9
Software-Überlassung
Soweit
nicht gesondert etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich bei
der Lieferung von Software durch apic um Software Überlassung zur
Nutzung durch den Kunden. apic erteilt dem Kunden ein persönliches,
nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, die im
Vertragsformular aufgeführten Software-Produkte in Abhängigkeit von
den dort getroffenen Vereinbarungen zu benutzen. Der Kunde darf die
gelieferte Software ausschließlich für sich und sein Unternehmen
nutzen. Eine Weiterveräußerung oder Überlassung an Dritte ist nicht
zulässig.
§ 10
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Köln.
§ 11
Sonstiges
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(1) |
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem
mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Zustimmung. |
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(2) |
Sollte eine der vorstehenden Bestimmung nichtig sein oder
werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen
hiervon unberührt. |
Stand: Juli 2002
Download als PDF Datei: AGB.pdf
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